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09. Mai 2025

❤️ Pflegende Angehörige

Artikel❤️ Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Ihre Rechte und Entlastungsmöglichkeiten

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt eine große Verantwortung. Das Gesetz sieht dafür besondere Unterstützungen vor – von Rentenabsicherung bis Auszeitmöglichkeiten.

  • Pflegekassen übernehmen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2.
  • Bei akut eintretender Pflegebedürftigkeit können Arbeitnehmer bis zu 10 Tage der Arbeit fernbleiben.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

❤️ Pflegende Angehörige

FAQ❤️ Pflegende Angehörige

FAQ: Häufige Fragen pflegender Angehöriger

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um häusliche Pflege, Leistungen und Beratung.

  • Frage: Wie beantrage ich Pflegegeld? – Bei der Pflegekasse mit dem MDK-Begutachtungsantrag.
  • Frage: Bekomme ich als pflegende Person Rentenansprüche? – Ja, ab Pflegegrad 2 und mind. 10 h/Woche.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🏠 Wohngeld

Infobox🏠 Wohngeld

Wohngeld 2025: Was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das entspricht rund 30 Euro mehr pro Monat.

  • Erhöhung ab 1.1.2025: +15 % (ca. +30 € monatlich im Durchschnitt).
  • Wohngeld muss aktiv beantragt werden – kein automatischer Bezug.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🏠 Wohngeld

Artikel🏠 Wohngeld

So beantragen Sie Wohngeld – Schritt für Schritt

Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Anspruch entsteht erst mit dem Antrag – deshalb so früh wie möglich handeln.

  • Schritt 1: Voraussichtlichen Anspruch mit dem Online-Rechner des BMWSB prüfen.
  • Schritt 2: Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Rathaus/Gemeindeverwaltung) stellen.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🩺 Pflegeleistungen

Infobox🩺 Pflegeleistungen

Pflegegeld und Sachleistungen 2025 – aktuelle Beträge

Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Hier finden Sie die aktuellen Beträge nach Pflegegrad.

  • Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige): PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €.
  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst): PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🩺 Pflegeleistungen

Artikel🩺 Pflegeleistungen

Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen zu?

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dennoch gibt es hilfreiche Leistungen der Pflegekasse.

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Alltagshilfen.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 42 Euro monatlich.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🌿 Entlastungsangebote

Infobox🌿 Entlastungsangebote

Entlastungsbetrag 2025: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

Seit 1. Januar 2025 erhalten alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5) monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung.

  • Betrag: 131 Euro monatlich (ab 1.1.2025, § 45b SGB XI).
  • Gültig für alle Pflegegrade 1 bis 5.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🌿 Entlastungsangebote

Artikel🌿 Entlastungsangebote

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Auszeiten. Die Pflegekasse finanziert Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – seit 2025 können die Budgets zusammengeführt werden.

  • Kurzzeitpflege: bis zu 8 Wochen stationär, Pflegekasse zahlt bis zu 1.854 €/Jahr (ab PG 2).
  • Verhinderungspflege: bis zu 6 Wochen, bis zu 1.612 €/Jahr (ab PG 2).
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

📋 Vorsorge & Vollmacht

Artikel📋 Vorsorge & Vollmacht

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – die drei wichtigsten Dokumente

Drei Dokumente, die jeder kennen sollte: Was sie bedeuten, wie sie sich unterscheiden und warum man nicht zu lange warten sollte.

  • Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson handelt in persönlichen und finanziellen Dingen.
  • Patientenverfügung: Legt medizinische Wünsche verbindlich fest – für Ärzte bindend.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

🔑 Wohnrecht

Artikel🔑 Wohnrecht

Das Wohnrecht nach § 1093 BGB: Wohnen in der eigenen Immobilie trotz Übertragung

Eltern, die ihre Immobilie auf Kinder übertragen, können sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Was das bedeutet und wie es eingetragen wird.

  • Das Wohnrecht erlaubt die Nutzung der Immobilie, auch wenn sie rechtlich anderen gehört.
  • Es wird ins Grundbuch eingetragen und gilt auch bei Verkauf der Immobilie.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

⚖️ Nießbrauch

Artikel⚖️ Nießbrauch

Nießbrauch: Immobilie übertragen und trotzdem Mieteinnahmen behalten

Mit dem Nießbrauch nach § 1030 BGB können Eltern eine Immobilie auf ihre Kinder übertragen, aber die Nutzungsrechte behalten – inklusive der Mieteinnahmen.

  • Nießbrauch erlaubt die Nutzung und den Ertrag (Miete) – obwohl die Immobilie anderen gehört.
  • Muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.
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Stand: Januar 2025

09. Mai 2025

💬 Beratung & Anlaufstellen

Infobox💬 Beratung & Anlaufstellen

Kostenlose Beratungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegeberatung, Pflegestützpunkte und Verbraucherzentrale: Wer hat Anspruch auf kostenlose Beratung – und wo findet man sie?

  • Gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ab Pflegegrad 1.
  • Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten.
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Stand: Januar 2025