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Beratung & Anlaufstellen

Kostenlose Beratungsangebote: Pflegetelefon, Pflegestützpunkte, Verbraucherzentrale und regionale Sozialstellen.

📌 Wichtige Fakten auf einen Blick

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Termin anbieten.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Pflegestützpunkte bieten neutrale, kassenübergreifende Beratung zu Pflege, Sozialleistungen und Entlastungsangeboten – vor Ort, telefonisch oder per Hausbesuch. Die Beratung ist kostenlos.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

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Infobox

Kostenlose Beratungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegeberatung, Pflegestützpunkte und Verbraucherzentrale: Wer hat Anspruch auf kostenlose Beratung – und wo findet man sie?

  • Gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ab Pflegegrad 1.
  • Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten.
  • Pflegestützpunkte: neutral, kassenübergreifend, vor Ort oder per Hausbesuch.
  • Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131 (Mo–Fr, 8–20 Uhr) – kostenlos.
  • Verbraucherzentrale: unabhängige Beratung bundesweit verfügbar.

📚 Verwendete Quellen

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.