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Pflegende Angehörige

Informationen für Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen: Rechte, Entlastung, Rentenabsicherung und Beratungsangebote.

📌 Wichtige Fakten auf einen Blick

Pflegende Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, werden von der Pflegekasse in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Voraussetzung ist, dass die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Das Pflegetelefon des Bundes (030 20179131) bietet kostenlose Erstberatung für pflegende Angehörige – werktags von 8 bis 20 Uhr.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Pflegende Angehörige können bis zu 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 1.612 Euro jährlich (ab Pflegegrad 2).

Ab 2025 kann das Verhinderungspflege-Budget mit dem Budget der Kurzzeitpflege zusammengeführt werden. Gemeinsam stehen dann bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Beiträge zum Thema

Artikel

Pflegende Angehörige: Ihre Rechte und Entlastungsmöglichkeiten

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt eine große Verantwortung. Das Gesetz sieht dafür besondere Unterstützungen vor – von Rentenabsicherung bis Auszeitmöglichkeiten.

  • Pflegekassen übernehmen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2.
  • Bei akut eintretender Pflegebedürftigkeit können Arbeitnehmer bis zu 10 Tage der Arbeit fernbleiben.
  • Verhinderungspflege ermöglicht bis zu 6 Wochen Urlaub – die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro.
  • Kostenlose Beratung bietet das Pflegetelefon: 030 20179131 (Mo–Fr, 8–20 Uhr).
FAQ

FAQ: Häufige Fragen pflegender Angehöriger

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um häusliche Pflege, Leistungen und Beratung.

  • Frage: Wie beantrage ich Pflegegeld? – Bei der Pflegekasse mit dem MDK-Begutachtungsantrag.
  • Frage: Bekomme ich als pflegende Person Rentenansprüche? – Ja, ab Pflegegrad 2 und mind. 10 h/Woche.
  • Frage: Was tun, wenn ich kurzfristig ausfalle? – Verhinderungspflege beantragen bei der Pflegekasse.
  • Frage: Wo gibt es kostenlose Beratung? – Pflegestützpunkte, Pflegetelefon und Pflegekassen.

📚 Verwendete Quellen

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.