Pflegende Angehörige: Ihre Rechte und Entlastungsmöglichkeiten
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt eine große Verantwortung. Das Gesetz sieht dafür besondere Unterstützungen vor – von Rentenabsicherung bis Auszeitmöglichkeiten.
- ✓Pflegekassen übernehmen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2.
- ✓Bei akut eintretender Pflegebedürftigkeit können Arbeitnehmer bis zu 10 Tage der Arbeit fernbleiben.
- ✓Verhinderungspflege ermöglicht bis zu 6 Wochen Urlaub – die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro.
- ✓Kostenlose Beratung bietet das Pflegetelefon: 030 20179131 (Mo–Fr, 8–20 Uhr).
Quellen & Stand: Januar 2025