Entlastungsbetrag 2025: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Seit 1. Januar 2025 erhalten alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5) monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung.
- ✓Betrag: 131 Euro monatlich (ab 1.1.2025, § 45b SGB XI).
- ✓Gültig für alle Pflegegrade 1 bis 5.
- ✓Keine Direktauszahlung – Kostenerstattung für anerkannte Anbieter.
- ✓Nicht genutzte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.
- ✓Einsetzbar für: Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen, Tagespflege.
Quellen & Stand: Januar 2025