Nießbrauch: Immobilie übertragen und trotzdem Mieteinnahmen behalten
Mit dem Nießbrauch nach § 1030 BGB können Eltern eine Immobilie auf ihre Kinder übertragen, aber die Nutzungsrechte behalten – inklusive der Mieteinnahmen.
- ✓Nießbrauch erlaubt die Nutzung und den Ertrag (Miete) – obwohl die Immobilie anderen gehört.
- ✓Muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.
- ✓Der Nießbrauchswert mindert den steuerlichen Wert der Schenkung.
- ✓Endet grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten.
- ✓Unterschied zum Wohnrecht: Beim Nießbrauch sind Mieterträge möglich.
Quellen & Stand: Januar 2025