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Das Wohnrecht nach § 1093 BGB: Wohnen in der eigenen Immobilie trotz Übertragung
Eltern, die ihre Immobilie auf Kinder übertragen, können sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Was das bedeutet und wie es eingetragen wird.
- ✓Das Wohnrecht erlaubt die Nutzung der Immobilie, auch wenn sie rechtlich anderen gehört.
- ✓Es wird ins Grundbuch eingetragen und gilt auch bei Verkauf der Immobilie.
- ✓Das Wohnrecht ist nicht übertragbar und nicht vererblich – es erlischt mit dem Tod.
- ✓Anders als beim Nießbrauch dürfen keine Mieterträge erzielt werden.
- ✓Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag sind zwingend erforderlich.
Quellen & Stand: Januar 2025