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Wohnrecht

Das beschränkte persönliche Wohnrecht (§ 1093 BGB): Was es bedeutet, wie es eingetragen wird und was Eltern absichert.

📌 Wichtige Fakten auf einen Blick

Das beschränkte persönliche Wohnrecht nach § 1093 BGB räumt einer Person das Recht ein, ein Gebäude oder Teile davon als Wohnung zu nutzen, auch wenn die Immobilie rechtlich einer anderen Person gehört.

Das Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit auch bei einem Verkauf der Immobilie gegen Dritte wirksam. Es ist an die Person gebunden und nicht übertragbar.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

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Das Wohnrecht nach § 1093 BGB: Wohnen in der eigenen Immobilie trotz Übertragung

Eltern, die ihre Immobilie auf Kinder übertragen, können sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Was das bedeutet und wie es eingetragen wird.

  • Das Wohnrecht erlaubt die Nutzung der Immobilie, auch wenn sie rechtlich anderen gehört.
  • Es wird ins Grundbuch eingetragen und gilt auch bei Verkauf der Immobilie.
  • Das Wohnrecht ist nicht übertragbar und nicht vererblich – es erlischt mit dem Tod.
  • Anders als beim Nießbrauch dürfen keine Mieterträge erzielt werden.
  • Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag sind zwingend erforderlich.

📚 Verwendete Quellen

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.