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Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen – Anspruch, Antrag und aktuelle Beträge 2025.

📌 Wichtige Fakten auf einen Blick

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Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2025 bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das entspricht einer Anhebung von rund 30 Euro monatlich für betroffene Haushalte.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

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Wohngeld wird nicht automatisch ausgezahlt – es muss ein Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden. Der Anspruch besteht frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Beiträge zum Thema

Infobox

Wohngeld 2025: Was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das entspricht rund 30 Euro mehr pro Monat.

  • ✓Erhöhung ab 1.1.2025: +15 % (ca. +30 € monatlich im Durchschnitt).
  • ✓Wohngeld muss aktiv beantragt werden – kein automatischer Bezug.
  • ✓Antragsstellung bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Gemeinde/Stadt).
  • ✓Keine Kombination mit Bürgergeld oder Grundsicherung möglich.
  • ✓Online-Wohngeldrechner: bmwsb.bund.de
Artikel

So beantragen Sie Wohngeld – Schritt für Schritt

Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Anspruch entsteht erst mit dem Antrag – deshalb so früh wie möglich handeln.

  • ✓Schritt 1: Voraussichtlichen Anspruch mit dem Online-Rechner des BMWSB prüfen.
  • ✓Schritt 2: Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Rathaus/Gemeindeverwaltung) stellen.
  • ✓Schritt 3: Einkommensnachweise und Mietvertrag beilegen.
  • ✓Wohngeld gilt für Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss).
  • ✓Hotline des Bundesbauministeriums: 030 – 20179050.

📚 Verwendete Quellen

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.