🏠

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen – Anspruch, Antrag und aktuelle Beträge 2025.

📌 Wichtige Fakten auf einen Blick

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2025 bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das entspricht einer Anhebung von rund 30 Euro monatlich für betroffene Haushalte.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Wohngeld wird nicht automatisch ausgezahlt – es muss ein Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden. Der Anspruch besteht frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Beiträge zum Thema

Infobox

Wohngeld 2025: Was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das entspricht rund 30 Euro mehr pro Monat.

  • Erhöhung ab 1.1.2025: +15 % (ca. +30 € monatlich im Durchschnitt).
  • Wohngeld muss aktiv beantragt werden – kein automatischer Bezug.
  • Antragsstellung bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Gemeinde/Stadt).
  • Keine Kombination mit Bürgergeld oder Grundsicherung möglich.
  • Online-Wohngeldrechner: bmwsb.bund.de
Artikel

So beantragen Sie Wohngeld – Schritt für Schritt

Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Anspruch entsteht erst mit dem Antrag – deshalb so früh wie möglich handeln.

  • Schritt 1: Voraussichtlichen Anspruch mit dem Online-Rechner des BMWSB prüfen.
  • Schritt 2: Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Rathaus/Gemeindeverwaltung) stellen.
  • Schritt 3: Einkommensnachweise und Mietvertrag beilegen.
  • Wohngeld gilt für Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss).
  • Hotline des Bundesbauministeriums: 030 – 20179050.

📚 Verwendete Quellen

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.