Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – die drei wichtigsten Dokumente
Drei Dokumente, die jeder kennen sollte: Was sie bedeuten, wie sie sich unterscheiden und warum man nicht zu lange warten sollte.
- ✓Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson handelt in persönlichen und finanziellen Dingen.
- ✓Patientenverfügung: Legt medizinische Wünsche verbindlich fest – für Ärzte bindend.
- ✓Betreuungsverfügung: Empfehlung an das Gericht, wen es als Betreuer einsetzen soll.
- ✓Kostenlose Mustervorlagen beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de).
- ✓Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen.
Quellen & Stand: Januar 2025