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Vorsorge & Vollmacht

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung: Frühzeitig regeln, was im Ernstfall gilt.

📌 Wichtige Fakten auf einen Blick

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in allen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu handeln, wenn die vollmachtgebende Person dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Betreuung findet bei einer Vorsorgevollmacht keine gerichtliche Kontrolle statt. Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Mustervorlagen bereit.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man sich nicht mehr selbst äußern kann. Sie ist für Ärzte rechtlich bindend.

Stand: Januar 2025 · bundesweit

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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – die drei wichtigsten Dokumente

Drei Dokumente, die jeder kennen sollte: Was sie bedeuten, wie sie sich unterscheiden und warum man nicht zu lange warten sollte.

  • Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson handelt in persönlichen und finanziellen Dingen.
  • Patientenverfügung: Legt medizinische Wünsche verbindlich fest – für Ärzte bindend.
  • Betreuungsverfügung: Empfehlung an das Gericht, wen es als Betreuer einsetzen soll.
  • Kostenlose Mustervorlagen beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de).
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen.

📚 Verwendete Quellen

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.