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Automatisch erfasst · Redaktionell geprüft

Sozialrechts-Monitor

Aktuelle Änderungen in der Sozialgesetzgebung – übersichtlich aufbereitet aus amtlichen Quellen. Jeder Eintrag wurde redaktionell geprüft.

⚠️ Diese Übersicht informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.

🔴 Besonders relevant

4 Einträge
Hohe Relevanz✓ Geprüft§§ 36, 37, 38, 41, 42, 43 SGB XI

Pflegeleistungen 2025: Alle Beträge um 4,5 Prozent gestiegen

Alle Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Das betrifft Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen und stationäre Leistungen.

Wen betrifft es?
Alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 und deren Angehörige
Gilt ab
01. Januar 2025
🩺 Pflege❤️ Angehörige💰 Leistungen
Hohe Relevanz✓ Geprüft§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag steigt auf 131 Euro monatlich (ab 2025)

Der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI wurde von 125 Euro auf 131 Euro angehoben. Er steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.

Wen betrifft es?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege
Gilt ab
01. Januar 2025
🩺 Pflege❤️ Angehörige💰 Leistungen
Hohe Relevanz✓ Geprüft§§ 39, 42 SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege-Budget ab 2025 kombinierbar

Das Budget für Verhinderungspflege (bis zu 1.612 €/Jahr) und das Budget für Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 €/Jahr) können ab 2025 zusammengeführt werden. Insgesamt stehen damit bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.

Wen betrifft es?
Pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
Gilt ab
01. Januar 2025
🩺 Pflege❤️ Angehörige💰 Leistungen⏰ Fristen
Hohe Relevanz✓ Geprüft§ 12 WoGG (Anpassungsklausel)

Wohngeld 2025: Automatische Erhöhung um 15 Prozent

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2025 über die gesetzliche Anpassungsklausel bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Bestehende Bezieher erhielten die Erhöhung automatisch.

Wen betrifft es?
Haushalte mit geringem Einkommen, die Miete oder Wohnbelastung tragen
Gilt ab
01. Januar 2025
🏠 Wohngeld💰 Leistungen📝 Anträge

Weitere Änderungen

Mittlere Relevanz✓ Geprüft§ 1358 BGB

Notvertretungsrecht für Ehegatten bei Krankheit (§ 1358 BGB)

Ehegatten dürfen sich seit 2023 gegenseitig bei Bewusstlosigkeit oder krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit für bis zu 3 Monate in medizinischen Angelegenheiten vertreten – ohne Vorsorgevollmacht.

Wen betrifft es?
Verheiratete Personen ohne Vorsorgevollmacht
Gilt ab
01. Januar 2023
📝 Anträge⏰ Fristen📌 Sonstige

ℹ️ So funktioniert der Monitor

📡 Erfassung

Änderungen in amtlichen Quellen (Gesetze-im-Internet, BGBl., BMAS, BMG) werden strukturiert erfasst.

✅ Prüfung

Jeder Eintrag wird redaktionell geprüft, bevor er veröffentlicht wird. Kein Inhalt geht automatisch live.

🔗 Quellen

Alle Einträge enthalten einen direkten Link zur amtlichen Quelle und ein Stand-Datum.